Finanzdienstleister

Banken, Kapitalanlagegesellschaften und sonstige Finanzdienstleister in Deutschland werden vom Gesetzgeber verpflichtet, Informationen zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu ermitteln und die Besteuerung der Kapitalerträge vorzunehmen. Hieraus resultieren komplexe Anforderungen an den gesamten Prozess der Konto- und Wertpapierabwicklung, die teilweise kurzfristigen gesetzlichen Änderungen unterliegen. Durch die Verpflichtung der Banken zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung („Abgeltungsteuer“) sind zudem die Anforderungen der Anleger an ihren Finanzdienstleister gestiegen, umfassende Informationen zum Nachvollzug des Steuereinbehalts zu erhalten.

In diesem Aufgabenbereich bietet stratemo fundierte Kenntnisse der bankinternen Abwicklungsprozesse, der rechtlichen Anforderungen und der relevanten am Markt verfügbaren Lösungen. Themenschwerpunkte von stratemo sind die Einführung, Umsetzung und Betreuung von Systemen zur Ermittlung, zum Einbehalt und zum Reporting von Steuern im Kapitalanlagebereich.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Risiko- und Qualitätsmanagementsystemen, insbesondere bei der Anwendung der Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), der DIN ISO 9001 sowie weiterer Anforderungen wie z.B. ISO 20000 zur Qualität von IT-Servicestandards.