Steuerabwicklung und -reporting

Die Erfüllung der Anforderungen des deutschen Einkommensteuer- und Investmentsteuerrechts in den Prozessen und Systemen eines Finanzdienstleisters birgt eine besondere Komplexität. Diese entsteht aus der Tatsache, dass die generisch formulierten gesetzlichen Vorgaben regelmäßig nicht alle praktischen Anwendungsfälle der Beratungs- und Abwicklungspraxis im Detail berücksichtigen. Während die Gesetzestexte in ihrer eigenen Logik mit wenigen Worten sämtliche Aspekte der Geld- und Wertpapieranlage zu regeln versuchen, erfordert die praktische Umsetzung die Betrachtung aller praktisch möglichen Situationen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen, Daten, Systeme und Prozessabläufe. Eine erfolgreiche Umsetzung ist daher nur möglich durch eine enge Einbindung und Koordination aller Bereiche von der Kundenberatung über das Formularwesen, die Stammdatenpflege, den Zahlungsverkehr und die Wertpapierabwicklung bis hin zum Kundenreporting. Das unterschiedliche Verständnis, andere Perspektiven und Ansprüche der einzelnen Bereiche erschweren jedoch häufig die rasche Umsetzung einer wirksamem Lösung. Daraus resultiert ein weites Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Anforderung und technischer Umsetzung.

stratemo unterstützt Finanzdienstleister in Deutschland bei der Erstellung von Lösungen für die folgenden Bereiche:

  • Umsetzung des Kapitalertragsteuereinbehalts durch die Bank gem. § 43 EStG („Abgeltungsteuer“)
  • Erstellung von Steuerbescheinigungen gem. § 45a EStG und Erträgnisaufstellungen
  • Meldungen der Besteuerungsgrundlagen von Investmentfonds gem. § 5 InvStG
  • Meldungen über Zinseinkünfte ausländischer Anleger gem. EU-Zinsverordnung
  • Umsetzung der US-Quellenbesteuerung (Qualified Intermediary (QI)-Reporting und „Foreign Account Tax Compliance Act 2009“)
  • Implementierung der notwendigen Informationen der Wertpapiermitteilungen („WM Daten“)

Darüber hinaus unterstützt stratemo Finanzdienstleister mit Sitz außerhalb Deutschlands bei der Entwicklung von Steuerreportings, die deren deutschen Kunden für die Deklaration ihrer Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung benötigen. Vor dem Hintergrund des Abgeltungsteuereinbehalts durch die Banken in Deutschland ist die Erwartungshaltung derjenigen Anleger, die die Dienstleistungen einer Bank außerhalb Deutschlands in Anspruch nehmen, enorm gestiegen. Gerade weil der deutsche Kapitalanleger im Ausland keinen abgeltenden Steuereinbehalt durch sein Institut erfährt, ist er gezwungen seine Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu deklarieren. Einzige Grundlage für die vollständigen und korrekten Angaben in den Anlagen KAP, AUS und SO der Einkommensteuererklärung ist eine umfassende und detaillierte Erträgnisaufstellung. Diese Erträgnisaufstellung muss alle relevanten Einkünfte, Kapitalmaßnahmen und Veräußerungsgeschäfte ausweisen.

Neben der Erarbeitung von Lösungen führt stratemo Schulungen zu den vorgenannten Themen für die Mitarbeiter in den betroffenen Bereichen durch und bietet Banken Unterstützung im operativen Betrieb im Rahmen der Erstellung ihres jährlichen Kundenreportings.